Post von der Rentenversicherung: Die Zahlen richtig verstehen
Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Zahlen zählen: der bereits erworbene Rentenanspruch und die hochgerechnete Altersrente.
- Beide sind Bruttobeträge – Kranken- und Pflegeversicherung und gegebenenfalls Steuern gehen noch ab.
- Künftige Rentenerhöhungen sind nicht enthalten, einen automatischen Inflationsausgleich gibt es nicht.
- Der beigelegte Versicherungsverlauf lohnt den genauen Blick: Fehlende Zeiten lassen sich nachtragen.
Ein Brief von der Deutschen Rentenversicherung, ein kurzer Blick auf die Zahlen – und dann ab in den Ordner. Dabei lohnt es sich, genauer hinzusehen. Die Renteninformation hilft dir, dein Einkommen im Alter einzuschätzen. Entscheidend ist, die ausgewiesenen Beträge richtig zu verstehen.
Wer sie bekommt – und wann
Das Schreiben erhältst du grundsätzlich jährlich ab dem 27. Geburtstag, wenn du mindestens fünf Jahre Beitragszeiten erworben hast. Ab 55 ersetzt alle drei Jahre eine ausführlichere Rentenauskunft die Renteninformation. Beide dienen der Orientierung – über deinen tatsächlichen Rentenanspruch entscheidet später der Rentenbescheid.
Aufgeführt wird auch eine mögliche Rente wegen voller Erwerbsminderung. Sie kommt grundsätzlich infrage, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.
Die zwei Zahlen, auf die es ankommt
Der bereits erworbene Rentenanspruch
Er zeigt, wie viel monatliche Altersrente du nach heutigem Stand bereits erreicht hast – auch dann, wenn künftig keine weiteren Beiträge mehr hinzukämen. Das ist dein gesicherter Sockel.
Die hochgerechnete Altersrente
Sie zeigt, wie hoch deine Rente ausfallen könnte, wenn du bis zum regulären Rentenbeginn weiter Beiträge zahlst – und zwar im Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre. Wer künftig weniger arbeitet und dadurch weniger einzahlt, bekommt entsprechend weniger als hier hochgerechnet.
Was in beiden Zahlen noch nicht steckt
Künftige Rentenerhöhungen sind in keinem der beiden Beträge berücksichtigt. Die Bundesregierung legt die Rentenanpassung grundsätzlich jährlich zum 1. Juli durch eine Verordnung fest, der der Bundesrat zustimmen muss. Grundlage ist eine gesetzlich festgelegte Berechnung, die sich vor allem an der Entwicklung der Löhne orientiert. Dabei wird der sogenannte aktuelle Rentenwert angepasst: Er bestimmt, wie viel ein gesammelter Rentenpunkt monatlich wert ist. Steigt dieser Wert, steigen grundsätzlich auch die Renten. Einen automatischen Ausgleich der Inflation gibt es jedoch nicht.
Wie sich mögliche Rentenerhöhungen auf deine spätere Altersrente auswirken könnten, zeigt die Renteninformation in zusätzlichen Beispielrechnungen. Die darin angenommenen jährlichen Steigerungen sind allerdings keine Zusage.
Ein Blick in den Versicherungsverlauf lohnt sich
Für die Prüfung der erfassten Zeiten solltest du zusätzlich in den Versicherungsverlauf schauen. Er liegt der ersten Renteninformation bei und lässt sich später erneut anfordern. Besonders Ausbildungs-, Kindererziehungs- und Pflegezeiten sind es wert, auf Vollständigkeit geprüft zu werden. Fehlende Angaben kannst du im Rahmen einer Kontenklärung prüfen lassen und gegebenenfalls mit Nachweisen ergänzen.
Was das für deine Vorsorge heißt
Die Renteninformation hilft dir auch, deine persönliche Rentenlücke zu erkennen: Reicht das voraussichtlich verfügbare Einkommen im Ruhestand für die erwarteten Ausgaben? Bereits vorhandene betriebliche oder private Vorsorge solltest du dabei mitrechnen.
Bleibt eine Lücke, kann ergänzende private Altersvorsorge helfen, sie zu schließen und den gewohnten Lebensstandard zu erhalten. Wer früh beginnt, hat mehr Zeit, zusätzliches Vermögen aufzubauen. So wird aus dem jährlichen Brief ein guter Anlass, die eigene Vorsorge zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.
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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben zur Renteninformation nach den Regelungen der Deutschen Rentenversicherung; maßgeblich ist stets der spätere Rentenbescheid.
