Altersvorsorgedepot 2027: Das neue geförderte Depot einfach erklärt
Das Wichtigste in Kürze
- Start am 1. Januar 2027 als Nachfolger der Riester-Rente – vom Bundesrat im Mai 2026 beschlossen.
- Bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr plus bis zu 300 € je Kind, Anlage bis zu 100 % in ETFs ohne Garantiezwang.
- Gebunden bis 65: vorher gilt die Auszahlung als schädliche Verwendung, danach max. 30 % auf einmal.
Deutschland bekommt eine neue staatlich geförderte Altersvorsorge: Zum 1. Januar 2027 startet das Altersvorsorgedepot und löst die Riester-Rente ab. Der Bundesrat hat die Reform im Mai 2026 verabschiedet. Die Grundidee: förderfähiges Vorsorgesparen endlich mit echter Kapitalmarktrendite – bis zu 100 % Aktien-ETFs, ohne die teuren Garantien, die Riester ausgebremst haben.
So funktioniert die Förderung
Für jeden selbst eingezahlten Euro bis 360 € legt der Staat 50 Cent obendrauf, für Beiträge darüber bis 1.800 € weitere 25 Cent – zusammen bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr. Familien profitieren zusätzlich: je Kind gibt es bis zu 300 € Kinderzulage jährlich. Die Erträge wachsen in der Ansparphase steuerfrei; besteuert wird nachgelagert erst bei der Auszahlung im Alter, dann mit dem persönlichen Steuersatz.
Der Haken: das Geld ist gebunden
Der Preis für die Förderung ist die Bindung. Wer vor dem 65. Geburtstag an sein Guthaben will, begeht eine „schädliche Verwendung" und muss sämtliche Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Und selbst zum Rentenstart gibt es keine volle Kapitalauszahlung: Maximal 30 % des Guthabens dürfen einmalig entnommen werden, der Rest fließt als Auszahlplan (bis 85) oder lebenslange Rente. Wer Flexibilität will, braucht also weitere Bausteine daneben.
Wie es sich einordnet
Unsere Sicht: Das Altersvorsorgedepot ist eine echte Verbesserung und ab 2027 eine sinnvolle Ergänzung – vor allem für Familien, die die Kinderzulagen mitnehmen. Die Basis der privaten Vorsorge bleibt für die meisten aber die ETF-Rentenversicherung: Sie kombiniert dieselben Welt-ETFs mit jederzeitiger Verfügbarkeit, wählbarer lebenslanger Rente und den Steuervorteilen der 12/62-Regel – ganz ohne Zweckbindung. Im Vergleich auf unserer Startseite haben wir alle drei Wege Zeile für Zeile gegenübergestellt.
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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Frühere Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für die Zukunft.
