Die 12/62-Regel: So spart die ETF-Rentenversicherung Steuern
Das Wichtigste in Kürze
- Nach mindestens 12 Jahren Vertragslaufzeit und Auszahlung ab Alter 62 gilt das Halbeinkünfteverfahren.
- Während der Ansparphase bleiben Erträge, Umschichtungen und Rebalancing komplett steuerfrei.
- Bei monatlicher Rente wird nur der niedrige Ertragsanteil besteuert – z. B. 17 % bei Start mit 67.
Der größte strukturelle Vorteil einer ETF-Rentenversicherung gegenüber dem klassischen ETF-Sparplan steckt in einem unscheinbaren Kürzel: der 12/62-Regel. Sie beschreibt zwei Bedingungen aus dem Einkommensteuergesetz – mindestens 12 Jahre Vertragslaufzeit und Auszahlung frühestens mit 62 Jahren. Sind beide erfüllt, halbiert sich die Steuerlast auf deine Erträge.
Steuerfrei wachsen lassen
Schon während der Ansparphase spielt die Versicherungshülle ihre Stärke aus: Dividenden, Zinsen und Kursgewinne bleiben investiert, ohne dass Abgeltungssteuer oder Vorabpauschale anfallen. Auch Strategiewechsel und das jährliche Rebalancing sind steuerfrei. Beim ETF-Sparplan dagegen knabbert das Finanzamt laufend am Zinseszins – Jahr für Jahr.
Beispiel 1: Einmalige Auszahlung
Bei der Kapitalauszahlung greift das Halbeinkünfteverfahren plus 15 % Teilfreistellung. Angenommen, dein Vertrag hat 100.000 € Gewinn erwirtschaftet und dein persönlicher Steuersatz liegt bei 30 %: Nach Teilfreistellung bleiben 85.000 € relevant, davon ist die Hälfte steuerfrei – versteuert werden 42.500 €. Ergebnis: 12.750 € Steuer statt rund 22.000 € Abgeltungssteuer, die im Depot fällig wären.
Beispiel 2: Monatliche Rente
Noch günstiger ist die lebenslange Rente: Hier wird nur der sogenannte Ertragsanteil besteuert, der vom Alter bei Rentenbeginn abhängt. Startest du mit 67, sind es 17 %. Bei 1.000 € Monatsrente und 30 % Steuersatz ergibt das gerade einmal 51 € Steuer im Monat – auf 1.000 € Auszahlung.
Wichtig: Beide Rechnungen sind vereinfachte Richtwerte ohne Soli und Kirchensteuer; die tatsächliche Besteuerung hängt von deiner Situation ab. Der Mechanismus dahinter gilt aber für alle: Wer früh startet, erfüllt die 12 Jahre nebenbei – und sichert sich den halben Steuersatz fürs Alter.
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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Frühere Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für die Zukunft.
